IT-Nutzungsordnung
Nutzungsordnung des IT- und Multimedia-Systems am Luitpold-Gymnasium Wasserburg
Das Luitpold-Gymnasium Wasserburg gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang, der Multimedia-Einrichtungen in den Klassenzimmern und sonstiger Hardware die folgende Nutzungsordnung. Sie gilt für die Nutzung des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie außerhalb des Unterrichts. Die Nutzungsordnung hängt in jedem Computerraum sowie an den Arbeitsstationen in der kleinen Aula aus und ist dort jederzeit einzusehen.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung (Login, Account) und wählen sich ein Passwort, mit dem sie sich bei im Schülernetz vernetzten Computern der Schule anmelden können. Vor der ersten Benutzung muss das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für Handlungen, die unter der Nutzerkennung erfolgen, sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Aufsicht führenden Lehrkraft oder dem IT-Administrator Herrn Dr. Furch mitzuteilen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, lokal zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung sofort zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Selfies und Fotos mit eindeutig nicht unterrichtlichem Inhalt sind nicht erlaubt und ziehen disziplinarische Konsequenzen nach sich.
Die Eingabe von Codes oder Passwörtern bei WLAN-Systemen z.B. über Beamerprojektionen im Fachbereich Biologie/Chemie, große Aula etc. und die damit verbundene Nutzung des Internets ist grundsätzlich nicht zulässig bzw. bedarf einer speziellen Erlaubnis der Lehrkraft.
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach drei Monaten, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und bei verdachtsunabhängigem Stichproben Gebrauch machen.
Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung gestellte Software ist Eigentum des Herstellers bzw. der Schule. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung und das Umgehen der Sicherheitsvorkehrungen („Hacken“) sind grundsätzlich untersagt. Im Hinblick auf eine Virenfreiheit des Systems dürfen nur solche Datenträger verwendet werden, die vom Systemadministrator und dem Aufsicht führenden Lehrpersonal ausdrücklich genehmigt worden sind. Sonstige Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen wer-den. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer über sein Quota hinaus unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der Aufsicht führenden Person bzw. dem IT-Administrator zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung aller Schulcomputer Essen und Trinken absolut verboten. Der Benutzer ist während der Nutzung für seinen Arbeitsplatz verantwortlich und hat ihn verantwortungsvoll zu behandeln. Dazu gehört auch, dass beim Verlassen des Arbeitsplatzes PC und Monitor ordnungsgemäß ausgeschaltet, Tastatur und Maus sauber angeordnet und der Stuhl an den Tisch geschoben wird.
Im Übrigen ist der Nutzer zu sparsamem Umgang mit Papier und Toner verpflichtet.
Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Werden Informationen im Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen z.B. digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt.
Die in jedem Klassenzimmer befindlichen Multimediaschränke dürfen nur von den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern der „ITeams“ bedient werden. Die ITeams bestehen aus zwei Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Klasse, werden zu Beginn des Schuljahres bestimmt und vom IT-Administrator eingewiesen. Das ITeam hat neben der Lehrkraft darauf zu achten, dass die Geräte (Laptop, Beamer, Visualizer, DVD-Player, Audiosystem, Fernbedienungen etc.) ordnungsgemäß behandelt und am Unterrichtsende, spätestens jedoch zu Unterrichtsschluss, ausgeschaltet und der Multimediaschrank zuverlässig von der Lehrkraft verschlossen wird.
Auf keinen Fall dürfen Geräte aus dem Multimediaschrank entfernt werden! Die Entnahme des Laptops aus der Dockingstation ist ausdrücklich verboten.
Außerhalb des Unterrichts wird im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht in der Nutzungsordnung gewährt. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Alle Bestimmungen dieser Nutzungsordnung gelten ausnahmslos. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung des IT-Systems auch außerhalb des Unterrichts.
Für den reibungslosen Betrieb des IT-Systems am Luitpold-Gymnasium ist der IT-Administrator Herr Dr. Furch verantwortlich. Ihm sind alle Vorfälle und Unregelmäßigkeiten, die das Computer- und Multimediasystem in irgendeiner Weise beeinträchtigen können, umgehend zu melden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren, verbotene Inhalte nutzen oder Sachbeschädigung begehen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden.
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Nutzungsberechtigung erst nach Rückgabe der unterschriebenen Einverständniserklärung. Diese gilt für die gesamte Schulzeit am Luitpold-Gymnasium Wasserburg. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsverordnung jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Die Nutzer werden über Änderungen durch Aushang oder, falls persönliche Rechte der Nutzer betroffen sind, durch eine entsprechende Einwilligungserklärung informiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1. Um das Corona-Infektionsrisiko in den Computerräumen weitestgehend zu minimieren, werden die Arbeitsplätze, die Eingabegeräte und die Einschaltknöpfe an Rechner und Monitor vor jedem Gebrauch desinfiziert. Die Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, ihre Hände vor und nach dem Unterricht mit dem am Eingang bereitgestellten Desinfektionsmittel sorgfältig zu reinigen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres bzw. wird je nach aktueller Infektionslage neu bewertet. Informationen darüber werden zu gegebener Zeit an die Schulgemeinschaft und die Elternschaft weitergegeben.
2. Um den Distanzunterricht bei pandemiebedingten ministeriellen Vorgaben und um die Qualität des Unterrichts beim sog. Homeschooling zu gewährleisten, hat die Schule Microsoft 365 incl. der App „Teams“ als Lizenz angeschafft. Mit den persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) ist es allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft erlaubt, online MS365 und Teams im Bedarfsfall zu benutzen. Für das Herunterladen der Programme von MS365 wie z.B. Teams auf den eigenen PC, Laptop, Tablet oder Smartphone übernimmt die Schule keinerlei Verantwortung und Haftung jeglicher Art. Die aktuelle Lizenzierung von MS365/Teams ermöglicht eine Nutzung auf bis zu fünf privaten Endgeräten. Weiterhin ist jeder Nutzer von MS365 selbst für die Sicherung seiner Dateien (z.B. Referate, Unterrichtsunterlagen etc.) verantwortlich. Entsprechendes gilt für den vertraulichen Umgang des persönlichen Passwortes für MS365/Teams, um Zugriffe Dritter auszuschließen. Vergessene oder bekannt gewordene Passwörter sind sofort dem Systemadministrator Herrn Dr. Furch zu melden, damit das Passwort „zurück gesetzt“ werden kann (systemadmin@luitpoldgymnasium-wasserburg.de).
Für die Nutzung von MS365 und seiner Programme gelten außerdem die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Firmen Microsoft und externer Datenauftragsverarbeiter selbst.
Gemäß § 22 Abs. 3 Satz 3 der Bayerischen Schulordnung verbleibt die Aufsichtspflicht auch bezüglich der Einhaltung der Nutzungsordnung bei den Erziehungsberechtigten. Wenn Lehrkräfte im Rahmen des Distanzunterrichts Verstöße gegen die Nutzerordnung oder sonstige rechtliche Vorgaben wahrnehmen oder davon erfahren, sind sie ebenfalls zum Einschreiten verpflichtet.
Die Punkte 2 Verbotene Nutzung, 3 Datenschutz und Sicherheit, 6 Nutzung von Informationen aus dem Internet, 7 Verbreiten von Informationen im Internet, 9 Besondere Nutzungsberechtigung und 12 Schlussvorschriften gelten entsprechend auch bei der schulischen Nutzung von MS365/Teams.
3. Leihgeräte (z.B. Laptops der Schule) werden gegen Unterschrift der Eltern im Bedarfsfall ausgegeben und können im privaten Umfeld für schulische Zwecke genutzt werden. Sie sind mit in der Schule üblicher Software vorinstalliert. Die detaillierten Nutzungsbedingungen werden bei der Ausleihe in schriftlicher Form mitgeliefert. Jedes Gerät wird bei der Rückgabe gründlich auf Funktion und Schäden überprüft.
Wasserburg am Inn, im September 2022
OStR Armin Furch (IT-Administrator)
OStDin Grillhösl (Schulleiterin)