Hausordnung
Hausordnung des Luitpold-Gymnasiums
1. Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler (SuS)
• Vor Beginn des Vormittagsunterrichts
Bis 7.45 Uhr halten sich alle SuS in der Großen Aula auf, dabei sind die Treppen freizuhalten. Zu allen übrigen Bereichen des Schulhauses haben Schüler vor Unterrichtsbeginn keinen Zutritt. Der Aufenthalt auf den Höfen ist gestattet.
• Vormittags-, Mittags- und Nachmittagspausen
Folgende Bereiche sind allen SuS zugänglich:
Große Aula, Kleine Aula, die Mensa (soweit geöffnet), die Höfe, die Hartplätze, die Parkanlage der Ovenbeck-Villa, ferner die Gänge im Erdgeschoss (im Bereich vor dem Lehrerzimmer) und ersten Stock des Altbaus sowie der Bereich vor den Ausstellungsvitrinen und Aquarien in N/I.
In folgenden Bereichen ist der Aufenthalt nicht gestattet:
Im zweiten Obergeschoss des Alt- und Neubaus, im gesamten Mittelbau (Ausnahme: Mensa, soweit geöffnet), auf den Fluchttreppen an den Außenseiten des Mittelbaus (außer im Notfall), in der Verbindungsbrücke zwischen Neu- und Mittelbau, im Neubautreppenhaus zum Sportbereich, im Gang vor den Physiksälen, im Parkdeck und auf der darüber liegenden Eingangsterrasse sowie im Fahrradkeller.
• Mittagspause
In der Mittagspause und eventuell daran angrenzenden freien Randstunden darf das Schulgelände von allen SuS verlassen werden. In diesem Fall gilt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Die SuS der Offenen Ganztagsschule (OGTS) dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nicht verlassen. Sie werden durchgehend vom Personal der OGTS beaufsichtigt, die Mittagsverpflegung erfolgt in der Mensa.
• Nach dem Unterricht
Nach dem Unterricht sowie bei vorzeitigem Unterrichtsschluss stehen den SuS folgende Aufenthaltsräume zur Verfügung: Kleine Aula, Große Aula sowie die Parkanlage der Ovenbeck-Villa. Bis einschließlich 6. Stunde ist der Aufenthalt auf der Eingangsterrasse, den Sportflächen und auf den Höfen nicht gestattet.
2. Verlassen des Schulgeländes
Das Verlassen der Schulanlage ist während der Vor-und Nachmittagspausen nicht gestattet, d.h. ein Aufenthalt auch im Umgriff der Schule ist nicht erlaubt (vor und im Theater Wasserburg, im Außenbereich der Stadtbücherei, auf dem Parkplatz der VHS).
Ausnahme: Besuch der Stadtbücherei auf direktem Weg
SuS der Q11 und Q12 dürfen das Schulgelände während Freistunden verlassen, aber nicht während der Pausen.
SuS der OGTS dürfen in der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen, auch wenn die 6. Stunde entfällt.
3. Stundenplanänderungen
Alle SuS sind verpflichtet, sich rechtzeitig über die Stundenplanänderungen des nächsten Tages zu informieren.
4. Verhalten während des Unterrichts
Im Unterricht sind Essen, Trinken und Kaugummikauen sowie das Tragen von Kopfbedeckungen grundsätzlich verboten, es sei denn, es wurden vom Lehrer Ausnahmen ausdrücklich zugelassen.
5. Rauchen auf dem Schulgelände
Für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft besteht auf dem gesamten Schulgelände absolutes Rauchverbot. Dieses Verbot umfasst auch den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas.
Dies gilt für alle Schulgebäude inklusive Ovenbeck-Villa, alle Schulhöfe, den Schulgarten, den Park vor der Ovenbeck-Villa und den Zugang zur Stadtbücherei, das Theater-Gelände, den Bereich der Stadtbücherei und den Parkplatz der VHS.
6. Abfallentsorgung – Mülltrennung
Im Sinne eines umweltbewussten Verhaltens sind alle Abfälle entsprechend sortiert in die Abfallkörbe bzw. die gekennzeichneten Papier- oder Wertstoffcontainer zu werfen, nicht aber auf den Boden oder in die Bankfächer. Die Papierkisten sind wöchentlich – in der Regel am Freitag – von jeder Klasse selbstständig in den Papiercontainer zu entleeren.
7. Parken im Schulbereich und Schulwegsicherheit
Fahrräder und Motorräder können nur auf den markierten Stellplätzen im Fahrradkeller bzw. in den Parkbuchten entlang der Salzburger Straße vor der Sporthalle abgestellt werden. Vorsichtiges Verhalten bei der Einfahrt in Parkdeck und Parkgarage ist erforderlich. Da der Parkraum im Schulbereich für die Lehrkräfte und Angestellten äußerst knapp ist, können Schüler und Eltern ihre PKW vormittags nur außerhalb des Schulgeländes parken. Alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder nach Unterrichtsschluss mit dem Wagen abholen wollen, werden dringend gebeten, Treffpunkte zu vereinbaren, die außerhalb des Schulgeländes liegen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, die angespannte Verkehrssituation im Schulbereich zu entschärfen.
Besonders der Bereich der Bushaltestellen und die Einfahrt zum Hof sind unbedingt freizuhalten.
Der Parkplatz an der VHS und Stadtbücherei steht für Schulangehörige nicht zur Verfügung.
Alle Schüler überqueren die Salzburger Straße nur am Ampelübergang.
8. Verbot des Schneeballwerfens
Das Schneeballwerfen ist im gesamten Schulbereich und an den Bushaltestellen wegen der erheblichen Verletzungsgefahr strengstens verboten!
9. Datenschutz
Fotos und Videoaufnahmen sind im Unterricht nicht gestattet, Aufnahmen von Schulveranstaltungen dürfen nur zu privaten Zwecken gemacht werden, eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken ist keinesfalls zulässig.