Ethik
Personal
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Lehrplan
Das Fach Ethik unterstützt die Suche junger Menschen nach einer verlässlichen moralischen Orientierung in der Welt von heute. Es basiert auf der Grundsituation, dass Menschen für ihr Handeln auch eine ethische Entscheidungskompetenz benötigen. Ethik greift dabei auf Entwürfe zurück, in denen bewährte lebenspraktische Einsichten in einer langen Entwicklungslinie mit Hilfe philosophischer Denkweisen eine neue Deutung und Legitimierung erfahren haben. Die Jugendlichen können diese Entwürfe und Theorien mit den von ihnen selbst entwickelten Vorstellungen vergleichen und dabei entdecken, dass auch ihre eigenen Gedanken sich im Ansatz mit bestimmten Denktraditionen berühren. Überlegungen zu Moralprinzipien, die andere Menschen angestellt haben, können so zum Maßstab für eigene Überlegungen und damit zu einer Orientierungshilfe für das eigene Leben werden.
Teilnahme am Ethikunterricht
Der Ethikunterricht ist für diejenigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu. Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss schriftlich und spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr erfolgen. Eine Abmeldung im laufenden Schuljahr ist zulässig. Treten Schülerinnen oder Schüler während des Schuljahres aus dem Religionsunterricht aus, so haben sie binnen angemessener Frist eine Prüfung über den bis zum Zeitpunkt des Austritts im Unterrichtsfach Ethik behandelten Stoff des Schuljahres abzulegen. Erfolgt der Austritt während der letzten drei Monate des Schuljahres, so ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des nachfolgenden Schuljahres abzulegen. Ihr Ergebnis gilt als Jahresfortgangsnote im Fach Ethik. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 muss die entsprechende Prüfung über den Stoff des Ausbildungsabschnittes abgelegt werden. Die Prüfung ist innerhalb von sechs Wochen abzulegen, bei Austritt während der letzten vier Wochen des Ausbildungsabschnitts 11/2 ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des folgenden Ausbildungsabschnitts abzulegen.
Quelle: Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 46/47
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) § 45/46
Grundwissen
Jahrgangsstufe 5
- Bedingungen von Wahrnehmung einsehen
- Grundbedürfnisse benennen und bewerten
- Bezüge zwischen Erfolg, Freude und Glück beschreiben und bewerten
- Struktur einer Regel beschreiben
- Goldene Regel kennen und anwenden
- Komponenten des Handlungsbegriffs kennen
- Vorzugsregeln kennen und anwenden
Jahrgangsstufe 6
- Bedeutung der Familie kennen
- Würde des Menschen, Toleranz und Verantwortung als ethische Grundbegriffe kennen
- die Bedeutung einer Gruppe angemessen einschätzen
- jüdische und christliche Glaubensvorstellungen kennen
Jahrgangsstufe 7
- Rechte und Pflichten in verschiedenen Lebensaltern kennen
- fremde Einflüsse auf die Selbstbestimmung erkennen und kritisch einschätzen
- gewaltfreie Konfliktlösungsmodelle kennen und zu ihrer Anwendung bereit sein
- Formen und Inhalte islamischen Lebens und Brauchtums kennen
- Feste als Form der Lebensgestaltung in verschiedenen Bereichen verstehen
- jüdische, christliche und islamische Feste beschreiben
Jahrgangsstufe 8
- verschiedene Wege zur Sinnfindung erläutern können
- Ursachen einer verfehlten Sinnorientierung erkennen und die Folgen abschätzen
- Merkmale von Freundschaft kennen Formen philosophischen Argumentierens anwenden können
- mit einem Modell einer ethischen Entscheidungsfindung vertraut sein
- Aufbau des praktischen Syllogismus erklären können
- die Abhängigkeit des Menschen von der Natur erkennen
Jahrgangsstufe 9
- mit dem Gewissensbegriff in seiner philosophisch-ethischen Bedeutung vertraut sein
- zentrale Aussagen fernöstlicher Religionen erfassen
- Sinndeutung im Buddhismus beschreiben können
- Rollenverständnis von Mann und Frau in seinen Unterschieden verstehen
- ein Konzept einer Friedensethik erläutern können
Jahrgangsstufe 10
- ethische Grundpositionen der Antike erläutern können
- philosophische Grundbegriffe und -modelle sowie ihre Inhalte kennen und verstehen:
Höhlengleichnis Platons, Gesellschaftsvertragstheorie bei Hobbes, Rousseau und Kant - zentrale Aspekte religiöser Lebens- und Weltorientierung erfasst haben
- eine medizinethische Fallanalyse nach einem eingeübten Schema durchführen
und die Entscheidung begründen können - zwei Personbegriffe unterscheiden können
- mit wirtschaftsethischen Grundbegriffen vertraut sein